Unser Angebot

Sie sind Bauherr?

Sie möchten bauen? Sie bauen gerade? Oder Sie haben schon gebaut?

  • der Bauunternehmer oder Handwerker mangelhafte Arbeiten abliefert?

  • Ihr Architekt nicht richtig geplant hat, die Kosten zu niedrig eingeschätzt hat, die Bauabläufe nicht richtig koordiniert oder Bauunternehmer oder Handwerker nicht richtig überwacht hat?

  • der Bauunternehmer oder Handwerker mit den Arbeiten nicht pünktlich beginnt oder die Arbeiten nicht zügig zu Ende führt?

  • Bauwerksschäden aufgetreten sind und geklärt werden muss, wer deshalb wofür haftet?

Sie haben ein Problem, weil …

Sie benötigen als Bauherr Beratung oder Vertretung?

Dann sind Sie bei anwalt + architekt richtig.

Warum? Darum!

Probleme beim Bau können regelmäßig nur gelöst werden, wenn baurechtliche und bautechnische Fragen beantwortet werden. Der Baurechtler benötigt die Zuarbeit des Technikers. Der Techniker benötigt rechtliche Vorgaben, damit er die richtigen Themen bearbeitet.

Deshalb empfiehlt es sich, zur Problemlösung von Anfang an baurechtliches und bautechnisches Knowhow aus einer Hand einzukaufen und anwalt + architekt zu beauftragen. Denn zwischen den Rechtsanwälten von Fincke Rechtsanwälte und den Architekten von Krause Architekten besteht eine seit Jahren eingeübte Zusammenarbeit in der Kooperation anwalt + architekt.

Bauwerkschaden Baumangel Probleme am Bau

bautechnische und baurechtliche Beratung

außergerichtliche und gerichtliche Lösung

Die Vorteile von anwalt + architekt für den Bauherrn liegen auf der Hand:

Von der Sachverhaltsermittlung am Anfang bis zur Problemlösung durch anzustrebende außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Entscheidung am Ende eine abgestimmte, zielführende, wenig zeitaufwendige und damit kostengünstige Bearbeitung für den Bauherrn.

Ein Beispiel:

Bauwerkschäden

Zur Problemlösung muss der Anwalt für den Bauherrn die Unterlagen sichten und klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche gegen Bauunternehmer, Handwerker oder Architekten denkbar sind. Danach muss der Architekt nach den Vorgaben des Anwalts die Ursachen für den Bauwerkschaden, den eigentlichen Mangel, ermitteln, die Mangelbeseitigungsmaßnahmen beschreiben und die zu erwartenden Kosten schätzen.

Mit diesen Informationen kann der Anwalt Bauunternehmer, Handwerker und Architekten in Anspruch nehmen, damit die Mängel beseitigt werden. In außergerichtlichen Gesprächen werden rechtliche und technische Fragestellungen behandelt.

Zusammen gewährleistet anwalt + architekt die optimale Vertretung des Bauherrn.

Kommt es nicht zu einer Verständigung, folgt der Bauprozess. Im Bauprozess zieht der Richter regelmäßig einen Sachverständigen zur Klärung technischer Fragen hinzu. Bei Ortsterminen mit dem Sachverständigen, Prüfung von Sachverständigengutachten oder der Anhörung des Sachverständigen durch den Richter ist es sinnvoll, dass der Anwalt vom Architekten begleitet wird. Nur der Architekt verfügt über die Ausbildung und Kenntnisse, den Anwalt so unterstützen zu können, dass er dem Sachverständigen auf Augenhöhe begegnen kann.

Deutlich wird:

Bei Bauwerkschäden empfiehlt sich die Beauftragung von anwalt + architekt.

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